Eigentum verpflichtet!

10.03.2021

Viele horchten auf, als in den vergangenen Wochen durch die Medien ging: „Deutsche Wohnen enteignen!“. Es ging und geht um eine Berliner Kampagne. Per Volksentscheid sollen ca. 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden.

Grundlage sind Artikel 14f des Grundgesetzes: Da heißt es z. B. in Art. 14 (3): „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“

Ein „Enteignungsbüro“ wurde eingerichtet, die Kampagne in Zeiten von Corona im Wesentlichen digital gestartet und vorangetrieben. Menschen in Berlin haben „die Nase voll“ von (zu) teurem Wohnraum und einem Verdrängungswettbewerb in Richtung Stadtrand und Umland. Wie konnte es soweit kommen?

Eigentum verpflichtet! – so steht es im Grundgesetz

Im selben Artikel des Grundgesetzes stehen vorher zwei wichtige Worte, die jeder von uns kennt: „Eigentum verpflichtet.“ Und dann folgt eine wichtige Ergänzung: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Abgesehen davon, ob eine Vergesellschaftung und eine Entschädigung im finanzklammen Berlin sinnvoll und möglich sind, berührt der Konflikt unser Miteinander, nicht nur in Berlin. Denn Eigentum hat immer den Nutzen und die Freude für sich selbst, aber gleichzeitig auch das Wohl der Allgemeinheit, also der anderen, im Blick.

Und wenn ein Mensch, eine Organisation, eine Firma auf diesem zweiten Auge blind wird, wird es einseitig, falsch – und gefährlich. Wie in Berlin. Ich kann mir kaum vorstellen, dass auch nur eine der 240.000 Wohnungen sich freiwillig vergesellschaften lassen wird. Das ist juristischer, menschlicher, persönlicher Streit schon in vollem Gange.

Eigentum verpflichtet! – so steht es in der Bibel

Was in Artikel 14 des Grundgesetzes steht, ist übrigens gutes biblisches und christliches Gedankengut. Nicht nur auf das eigene Wohlergehen, sondern auch das des Anderen zu achten, ist so oder ähnlich mehrfach als Ermahnung in der Bibel zu finden.

Aber Gott fordert solches Handeln nicht nur von uns Menschen, er macht es auch selbst genauso. Wir fragen: Was gehört uns? Wie wäre es zu fragen: „Wem gehören wir?“ So beginnt das „Grundgesetz der Reformation“ mit dieser Frage: „Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben? Dass ich mit Leib und Seele im Leben und im Sterben nicht mir, sondern meinem getreuen Heiland Jesus Christus gehöre.“ (Frage 1, Heidelberger Katechismus)

Die richtige Antwort auf die Frage „Wem gehören wir?“ wird zum zentralen Halt und zum Orientierungspunkt. Zum Fixpunkt in allen Unsicherheiten, Untiefen und Unwägbarkeiten des Lebens. Diese erste Frage des Katechismus mit ihrer Antwort leitet sich direkt aus dem biblischen Satz ab: „Ihr gehört Christus.“ (1. Kor. 3, 23). Kurz, aber prägnant.

Wir sind das Eigentum von Christus. Und weil Eigentum verpflichtet, kümmert er sich so um uns, dass er seinen Nutzen und seine Freude hat. Und er kümmert sich um unser Wohl.

Michael vom Ende
Geschäftsführer von faktor c, einer Initiative von Christen in der Wirtschaft