Weniger Beschwerden gegen Werbung
Die Beschwerdezahlen wegen beanstandeter Werbung gehen zurück. Im vergangenen Jahr haben sich 1.008 Personen, Institutionen und Organisationen an den Deutschen Werberat (Berlin) gewandt. Wie er mitteilte, entspricht dies einem Rückgang um 30 Prozent gegenüber 2021. Der Werberat – die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft – musste nach eigenen Angaben 2022 in 398 Fällen entscheiden. Das sei ein Rückgang um ein Viertel (24 Prozent). In den eingeleiteten Verfahren hätten 91 Prozent der Unternehmen die beanstandete Werbung gestoppt oder geändert. Lediglich in acht Fällen seien die Unternehmen nicht einsichtig gewesen. Gegen sie verhängte der Werberat deshalb öffentliche Rügen – ausschließlich wegen sexistischer Werbung. Den Angaben zufolge handelte es sich um kleine und mittlere Unternehmen, „deren kommerzielle Kommunikation nicht immer professionell begleitet wurde“.
Hauptbeschwerdegrund war wie in den Vorjahren „geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 211 Fällen (-21 Prozent gegenüber 2021). Mit deutlichem Abstand folgten Fälle, in denen „ethische und moralische Mindestanforderungen“ nicht eingehalten wurden (47 Fälle/-10 Prozent). An dritter Stelle liegt die „Diskriminierung von Personengruppen“ (42 Fälle/-9 Prozent).
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