Kündigung von Behinderten verhindert
Das Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr knapp 500 Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern verhindert. Von knapp 1.275 Fällen, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig gewesen seien, sei es in fast 40 Prozent der Kündigungsschutzverfahren gelungen, den Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten zu erhalten, erklärte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster. Experten des Inklusionsamtes hätten die Unternehmen beraten. Dadurch hätten die Arbeitsplätze so umgestaltet werden können, dass die Arbeitnehmer mit Behinderung dort weiter arbeiten konnten.
epd
faktor c Ausgabe 3/2020