Kirchen müssen über Geldanlage nicht Auskunft geben
Kirchen sind nicht dazu verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen, wie sie ihre Kirchensteuereinnahmen anlegen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor. Geklagt hatte eine Journalistin vom Recherchenetzwerk „Correctiv“ (Essen). Sie wollte wissen, in welche Anlageformen welcher Unternehmen das Erzbistum Köln Kirchensteuereinnahmen investiert hat und wie hoch die jeweiligen Geldbeträge sind. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage zuvor abgewiesen. Auch die Berufung der Klägerin blieb erfolglos.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass nach dem nordrhein-westfälischen Landespressegesetz Behörden auskunftspflichtig seien. Das Erzbistum sei jedoch keine Behörde im Sinne des Presserechts. Auch evangelische Landeskirchen sind zurückhaltend, wenn es um die Frage geht, wo sie ihr Geld anlegen.
Dem Recherchenetzwerk „Correctiv“ zufolge hat das Erzbistum Köln laut Geschäftsbericht 2019 knapp drei Milliarden Euro an Wertpapieranlagen ausgewiesen. Die rheinische Diözese ist mit 1,9 Millionen Mitgliedern die größte in Deutschland. „Correctiv“ will insbesondere wissen, ob die Kirche ihr Geld umweltfreundlich investiert oder Klimasünder unterstützt. Dazu zählt das Netzwerk beispielsweise Öl- oder Gasfirmen, „die das Klimachaos befeuern“.
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Aus dem faktor c Magazin 01/2021