Designerin darf Auftrag Homosexueller ablehnen

Das Oberste Gericht der USA hat zugunsten von Personen und Unternehmen entschieden, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen Kunden bestimmte Dienste verweigern. Bei dem Rechtsstreit ging es um eine christliche Designerin im Bundesstaat Colorado. Lorie Smith will aus Prinzip keine Hochzeitwebseiten für gleichgeschlechtliche Paare entwerfen. Laut Bibel sei die Ehe ein Lebensbund von Mann und Frau, argumentiert sie.

Smith klagte gegen ein Gesetz in ihrem Heimatstaat, das Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verbietet. Dieses Gesetz wolle sie zwingen, gegen ihren Willen etwas zu entwerfen. Es verletzte somit ihre in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Das Urteil gab Smith mit sechs zu drei Stimmen recht. Der Bundesstaat Colorado dürfe Smith nicht zwingen, Inhalte zu schaffen, mit denen sie nicht einverstanden ist.

Die römisch-katholischen Bischöfe und konservative Verbände hatten sich hinter Smith gestellt. Ein schwarzer Gastwirt werde doch nicht gezwungen, ein Festessen anzurichten für den rassistischen Ku Klux Klan, erklärte der Nationale Verband der Evangelikalen. Der Bundesstaat Colorado betonte hingegen, das Antidiskriminierungsgesetz schütze marginalisierte Gruppen. Es solle Schaden abwenden und die Menschenwürde schützen.

epd

MUT2024 – Be prepared!

 

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MUT2024 vom 27.-29.09.2024 in Schwäbisch Gmünd

Ort: Christliches Gästezetrum Schönblick, Willy-Schenk-Straße 9; 73527 Schwäbisch Gmünd

Termin: 27.-29.09.2024

Mehr Informationen finden Sie bald auf: www.mut2024.de

Bei Fragen und Interesse senden Sie uns eine Mail an info@mut2024.de

 

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